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Die edu.card ist ein durch die Richtlinien des bm:ukk standardisierter, multifunktionaler Schülerausweis mit Lichtbild.
Sobald die im August 2010 in Bearbeitung gegangene Novelle des bm:ukk in Kraft tritt, gilt die edu.card als verpflichtende Karte für alle Schüler einer Schule, wenn der Schulgemeinschaftsausschuss sich für den Einsatz der edu.card entscheidet.
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Die edu.card bietet standardmäßig die folgenden Funktionalitäten:
- Sichtausweis und elektronischer Ausweis (z.B. Zutritt, Identifikation, …) mit Kontaktchip und optionalem Kontaktlos-Chip
- Optische Verlängerung (Karte ist mehrere Klassen gültig und max. 5 Jahre voll funktionsfähig)
- Freifahrtausweis (abhängig von Verkehrsverbünden, Bundesländern, Randgebieten)
- Vorbereitet für Bürgerkartenfunktionalität
- Elektronische Geldbörse (Quick)
Weitere Einsatzgebiete der edu.card sind:
- Zutritt
- Bibliothek
- Kopiergeräteabrechnung
- Kantine
- Automaten
- elektronische Anwesenheitslisten in Internaten
- etc.

Für viele dieser Zusatzfunktionen wird ein Kontaktlos-Chip (Mifare) als notwendige Basis empfohlen. Diese Entscheidung ist vor der Bestellung der Karten zu treffen, da der Kontaktlos-Chip nicht „nachgerüstet“ werden kann. |
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